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  Gründerurkunde
 
Gründerurkunde                                                                 Osterwick 21.August 1904

Die unterzeichneten Hauseigentümer der Brinkstraße zu Osterwick hatten sich heute beim Wirt Kortmann eingefunden,um eine Nachbarvereinigung zu gründen.Dieselben stellten nachfolgende Bestimmungen auf und verpflichteten sich zur pünktlichen und genauen Befolgung derselben.


1.
Die Nachbarvereinigung Brinkstraße soll sowohl geselligen wie auch ernsten Zwecken dienen.
2.
Die Nachbarvereinigung soll bestehen aus folgenden Häusern,-von Nr.6 Schulgebäude bis einschließlich Nr. 35 Wohnung des Postverwalters Tombeyl,ferner aus den zu der sogenannten Schlüter Stiege belegenen Häusern Briefträger Eynk an bis Stauvermann einschließlich.
3.
Unter geselligen Zwecken soll hier verstanden werden:
a. Jährliche Zusammenkünfte deren zwei stattfinden sollen , und zwar eine im Frühjahr,eine im Herbst.
b.Außergewöhnliche Festlichkeiten.Es wird hierdurch bestimmt,dass die beiden Versammlungen sowie das Gründungsfest jedes Jahr stattzufinden haben.Außergewöhnliche Feste aber durch Stimmenmehrheit der Mitglieder zu beschließen sind.
4.
Die ernsten Zwecke der Vereinigung handeln sich vorzugsweise um Trauerfälle in den Familien der Mitglieder,es wird darüber folgendes bestimmt:
a. Stirbt ein Mitglied oder Famielienangehöriger,so ist dies vom Hausbesitzer dem Vorsitzenden des Vereins frühzeitig zu melden,damit derselbe die nötigen Bestellungen für die Beerdigung treffen kann.
b. Also die Bestellung des Totengräbers haben die zwei nächsten Nachbarn zu besorgen.Die Einladung zur Beerdigung soweit es im eingeschlossenen Ort erforderlich,muss ein rechtswohnender Nachbar besorgen.Ist ein rechtswohnender Nachbar auf der Straße nicht vorhanden,so ist der erste an der gegenüberliegenden Seite dazu verpflichtet.
5.
Das Tragen und Läuten für die Beerdigung geht der Reihe nach,und muss jeder es verrichten oder einen tauglichen Mann bis zum Friedhof Kirchhof für sich stellen.Wer zum Tragen oder Läuten fehlt oder keinen Stellvertreter stellt,bezahlt Eine Mark Strafe.
6.
Jedes Mitglied ist verpflichtet,der Beerdigung,sowie dem Seelenamte bis zum Schlusse beizuwohnen,dabei kann das Begleiten der Leiche nicht durch schulpflichtige Kinder ersetzt werden.Wer ohne besonderen Grund,und ohne es dem Vorsitzenden zu melden,beim Begräbnis fehlt , bezahlt Eine Mark Strafe.
7.
Jeder hat der Leiche vom Trauerhause aus zu folgen,und muss bevor der Geistliche erscheint,beim Trauerhause anwesend sein bei 25 Pfennig Strafe.Sollte die Leiche nicht von einem Geistlichen abgeholt werden,so ist alles dem Vorsitzenden zu melden.
8.
Die Hilfe im Leichenhaus haben die vier nächsten Nachbarn zu Leisten,sofern dies nicht anderweitig geschieht.
9.
Wenn ein Mitglied oder ein Angehöriger im Hause heiratet,so hat er zur Kasse des Vereins 3 Mark zu zahlen.Haus kaufen und Anbau kostet ebenfalls 3 Mark zur Kasse,ebenso hat derjenige Eigentümer der in die Nachbarschaft neu eintreten will,3 Mark zu zahlen,kommt ein Mieter in die Nachbarschaft,so hat er als Eintrittsgeld 50 Pfennig zu zahlen.
10.
Jedes Mitglied hat zur Vereinskasse einen monatliche Beitrag von 10 Pfennig zu zahlen.Beitrag sowie Strafe und sonstige Gelder werden vierteljährlich von den Mitgliedern abgeholt es wird dabei ausdrücklich bemerkt,dass Strafgelder unter keinen Umständen nachgelassen werden.
11.
Wer gegen die Vereinsbestimmungen sich vergeht,oder(die)bei der Festlichkeiten Schlägereien veranlasst,ferner wer neu hinzukommende Eigentümer oder Mieter vom Beitritt zur Nachbarschaft abhält,wird von der Nachbarschaft ausgeschlossen.
12.
Wer ohne besonderen Grund zu den Versammlungen nicht erscheint,bezahlt 25 Pfennig.Der Vorsitzende ist verpflichtet auf die Befolgung vorstehende Bestimmungen genau zu achten.Der Rendant hat jedes Jahr in der Herbstversammlung über Einnahmen und Ausgaben Rechnung zu legen.
13.
Beschlüsse werden in der Versammlung nach Stimmenmehrheit gefasst.
14.
Die Anwesenden bestimmen noch,dass der Vorstand des Vereins aus einem Vorsitzenden,Rendanten,Kassenführer bestehen soll.


Mit vorstehenden Bestimmungen waren sämmtlich einverstanden und wählten sofort mittels Stimmzettel für das Jahr 1904 und 1905:
1. den Rudolf Tombeyl zum Vorsitzenden
2. den Hermann Stodtmann zum Rendanten
3. den Wilhelm Thoms zum Beisitzenden

Zur Anerkennung vorstehender Bestimmungen unterschrieben sämtliche Anwesende,und erlegten um sofort einen Kassenbestand zu gründen bar den Betrag von 25 Pfenning.

Vorgelesen.Genehmigt.Unterschrieben

F.Holste , H.Wolters , A.Belker , H.Heidbrink , J.Eynck , B.Stauvermann , J.Dirksen , A.Wiggenhorn , H.Laubrock , H.Kelliger , H.Weller , H.Averstegge , J.Vobert , H.Pölling , J.Wenker , Jos.Börger , Ahland , J.Terwei , H.Kortmann , J.Edeler , B.Kernebeck , J.Vörding , H.Nottbeck , Frz.Hommel , B.Fischer , G.Wolbeck , F.Wolbeck , H.Vollmer , H.Thomas , M.Terbeck , H.Wahlert , H.Ficker , J.Averesch , W.Lemhoff , J.Wensing , Ant.Bürgers , Cath.Hüntemann , Eug.Volkery , J.Rose , F.Krekeler , Schürmann , Gottheil , Bröker , Füchter , J.Börger.






 
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